
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
FAQs zur neuen EU-Verpackungsverordnung
Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Packaging und Packaging Waste Regulation (PPWR).
Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, kontaktieren Sie gerne das Jokey Nachhaltigkeitsteam.
Intro
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu verringern. Demnach müssen bis 2030 unter anderem alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in den Warenverkehr eingebracht werden, recycelbar sein. Unternehmen müssen das Design und die Materialnutzung ihrer Verpackungen anpassen, um das Recycling und die Wiederverwendung zu steigern.
Die EU-Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 12. Februar 2025 in Kraft und erlangt ab dem 12. August 2026 Gültigkeit.
Viele Fragen, die sich aus der Verordnung ergeben, können derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Hierzu werden zunächst sogenannte delegierte Rechts- und Implementierungsakte erforderlich, die weitere Details der betroffenen Artikel der Verordnung für alle EU-Mitgliedstaaten und Stakeholder definieren und festlegen. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern. Jokey wird die Entwicklungen genau verfolgen und sich laufend mit seinen Netzwerkpartnern, Kunden und Stakeholdern dazu austauschen.
Im Rahmen des Green Deal der EU ist die PPWR ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft. Auch die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Jokey sind auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe und einer klaren CO2-Roadmap ausgerichtet. Das Jokey Eco Concept 4.0 mit seinen vier Säulen setzt bereits seit Jahren insbesondere auf Produkt- und Ressourcenebene auf recycelbare, kreislauffähige Verpackungen aus Sekundärrohstoffen. Im Hinblick auf die Anforderungen der PPWR ist Jokey damit bereits gut aufgestellt.
Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Zielsetzung:
Verpackungen sollten so gestaltet, gefertigt und vertrieben werden, dass sie so oft wie möglich wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden können und dass ihre Auswirkungen auf die Umwelt während ihres gesamten Lebenszyklus und des Lebenszyklus der Produkte, für die sie konzipiert wurden, so gering wie möglich gehalten werden.
Umsetzung:
- im Einklang mit dem Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
- größter regulatorischer Eingriff aller Zeiten in den Verpackungsmarkt
- von einer Richtlinie zu einer Verordnung mit direkter verbindlicher Wirkung in den EU-Mitgliedstaaten
- 72 Artikel, 13 Anhänge, 344 Seiten
- die Artikel werden später in delegierten Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten, Berichten und Bewertungen, weiteren CEN-Normen, Leitlinien und Gesetzgebungsvorschlägen umgesetzt und detailliert
- August 2026: gültig und verbindlich für alle Mitgliedsstaaten
Was regelt die PPWR und worauf wird sie angewendet?
Artikel 1 der PPWR beschreibt Gegenstand, Geltungsbereich und Anforderungen dieser Verordnung. Dargestellt ist auch deren Zielsetzung, vor allem im Hinblick auf Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität. Artikel 2 stellt klar, dass die Verordnung einheitlich für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU gilt – unabhängig vom verwendeten Material.


Die in den ersten beiden Artikeln der PPWR beschriebene Umfänglichkeit des Anwendungsbereichs lässt erahnen, dass noch etliche Detailfragen geklärt werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass die EU-Verordnung in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig und zeitnah umgesetzt werden soll, ist dies unbedingt erforderlich. Die nachfolgende Tabelle bietet eine strukturierte Übersicht zur PPWR und ihren Inhalten. Die Verordnung ist im Internet auch im offiziellen Amtsblatt der EU in allen Amtssprachen abrufbar.


Wie sieht der Implentierungszeitplan für die PPWR aus?
Die PPWR gilt verbindlich für alle Mitgliedstaaten ab dem 12. August 2026. Jokey empfiehlt seinen Kunden deshalb, sich frühzeitig mit den Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Verordnung in Artikel 3 vertraut zu machen, um herauszufinden, ob und zu welchem Zeitpunkt sie von Umsetzungspflichten betroffen sind. Die nachfolgenden Zeitleisten veranschaulichen den Implementierungsprozess.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
Welche Themenschwerpunkte beinhaltet die PPWR?
Die neue Verordnung gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, unabhängig von der Art der Verpackung oder des verwendeten Materials. Damit ist die Verordnung für Unternehmen aller Branchen relevant. Sie definiert umfassende Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und an ein nachhaltiges Verpackungsdesign. Im Mittelpunkt der neuen Verordnung steht die Verpflichtung, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu regeln. Damit will sie dazu beitragen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Verbraucherinnen und Verbraucher vor besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen zu schützen. Dabei fokussiert die PPWR auf drei Themenschwerpunkte:
Recyclingfähigkeit
Artikel 6 der PPWR schreibt vor, dass Verpackungen recyclingfähig sein müssen. Sie legt fest, welche Anforderungen in einem zweistufigen Ansatz erfüllt werden müssen. Das Jokey Eco Concept setzt bereits seit 2017 auf eine ganzheitliche Kreislauffähigkeit und beinhaltet das Handlungsfeld eines kreislauffähigen Verpackungsdesigns mit dem Ziel einer maximalen technischen und funktionellen Verpackungsperformance in einer Kreislaufwirtschaft. Inzwischen liegt das Jokey Eco Concept in der vierten Generation vor und umfasst vier Säulen, die auch die beiden Kernanforderungen zu Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz der PPWR widerspiegeln. Damit sind Jokey Produkte bereits bestens auf diese Anforderungen vorbereitet. Mit einem gruppenweiten Designleitfaden stellt Jokey schon heute die Umsetzung an allen 14 Jokey Standorten sicher. Das Ziel: Alle Jokey Verpackungen sollen nach Artikel 6 der PPWR die höchste Leistungsstufe mit mindestens 95 Prozent Recyclingfähigkeit erreichen.

Mindestrezyklatanteil
Artikel 7 der PPWR schreibt vor, dass jede Kunststoffverpackung ab dem 1. Januar 2030 eine bestimmte Mindestmenge an recycelten Materialien enthalten muss, die aus Verbraucher-Kunststoffabfällen gewonnen werden. Tatsächlich funktioniert echte Kreislaufwirtschaft nur dann, wenn Verpackungen nach Gebrauch als recycelte Packmittelrohstoffe ihren Weg zurück in neue Verpackungen finden. Das Jokey Eco Concept unterstützt die Kreislaufwirtschaft und beschäftigt sich in der Säule Eco Resources mit Sekundärrohstoffen, die unabdingbarer Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft sind. Mit Blick auf Jokey Verpackungen aus Polypropylen (PP) gelten die folgenden Mindestprozentsätze:
- 10 Prozent bei allen kontaktempfindlichen Verpackungen (Art. 7 Abs. b)
- 35 Prozent bei allen anderen Verpackungen (Art. 7 Abs. d)
Jokey beschäftigt sich seit der Einführung der Verpackungsverordnung (VerpackV) 1991 in Deutschland mit der Wiederverwendung von Rezyklaten zur Herstellung neuer Verpackungen. Das Jokey Eco Concept und die 2018 gestartete Initiative »Grau ist das neue Grün« zielen darauf ab, Sekundärrohstoffe ins Licht der Aufmerksamkeit zu rücken, um deren Einsatz kontinuierlich zu steigern. Die langjährige Erfahrung mit der Verarbeitung von Post-Consumer-Rezyklaten ermöglicht es Jokey bereits heute, alle in Artikel 7 Abs. d der PPWR aufgeführten Anforderungen für nicht kontaktempfindliche Verpackungen deutlich zu übertreffen.
Für den Bereich der kontaktempfindlichen Verpackungen (Art. 7 Abs. b) bietet Jokey Lösungsansätze mit Rezyklaten aus dem chemischen Recycling an. Zusammen mit Remondis arbeitet Jokey daran, Sekundärrohstoffe aus der stofflichen Verwertung schon bald auch für kontaktempfindliche Verpackungen anbieten zu können.
Je nach Rezyklatqualität und technischer Anforderung an die Verpackung können heute nahezu alle Jokey Verpackungen mit einem über 90-prozentigen Anteil an Post-Consumer-Rezyklaten aus haushaltsnahen Sammlungen oder aus gewerblichen Closed Loops der Non-Food- und Food-Industrie hergestellt werden. Jokey ist nach ISO 15343 zertifiziert und darf das RAL-Gütezeichen verwenden, um den Anteil eingesetzter Post-Consumer-Rezyklate transparent und sicher ausweisen zu können.

Wiederverwendbarkeit
Artikel 29 der PPWR verpflichtet Wirtschaftsakteure, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen, ab dem 1. Januar 2030 bestimmte Verpackungsformate vollständig oder zu einem gewissen Anteil als wiederverwendbare Verpackungen innerhalb eines Wiederverwendungssystems zu führen. Konkret gelten die Mehrwegquoten für folgende – unter diese beiden Verpackungskategorien fallenden – Verpackungsformate »aller Größen und Materialien« (Art. 29 Abs. 1):
- Paletten
- Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder zur Stabilisierung und zum Schutz von auf Paletten transportierten Produkten
- Kisten (außer solchen aus Pappe/Karton, s. Ausnahmen in Art. 29 Abs. 4 d)
- Kunststoffkästen
- Schalen
- Großpackmittel
- Kübel
- Fässer
- Kanister
Die Umsetzung der Mehrwegvorgaben wird dadurch erschwert, dass keines der in Art. 29 Abs. 1 benannten Verpackungsformate definiert ist – weder im Regelungstext noch in der zugrundeliegenden Folgenabschätzung. Zwar lassen sich aufgrund von Industrienormen einige der benannten Verpackungsformate den im Markt gängigen Bezeichnungen zuordnen: Dies gilt für Paletten, Umreifungsbänder, Großpackmittel, Fässer und Kanister. Bei den übrigen Formaten gibt es allerdings teils erhebliche und für die Praxis höchst relevante Abgrenzungsfragen, die sich nicht anhand der Gesetzesmaterialien und Vorarbeiten klären lassen. Dies ist nicht nur ein Problem der deutschen Übersetzung aus der englischen Originalfassung, sondern resultiert auch aus der teilweisen Unschärfe der englischen Begriffe. Hier gilt es derzeitig abzuwarten, bis die offenen Abgrenzungsfragen durch den Gesetzgeber klar definiert werden.
Mehrweg-Serviceverpackungen
Seit 2023 bietet die Jokey Tochtermarke Keepin Mehrweglösungen im Bereich Serviceverpackungen an. Material und Design decken die Anforderungen an Wiederverwendbarkeit und Kreislaufwirtschaft sehr gut ab. Auch im Bereich der gewerblichen Verkaufsverpackungen blickt Jokey auf Mehrwegerfahrungen bei Lebensmittelverpackungen zurück und könnte diese, sofern vom Gesetzgeber gefordert, einbringen.
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Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
- Jokey Eco Concept 4.0
- Jokey Group und REMONDIS-Gruppe: Gemeinsam für einen Closed Loop in der Lebensmittelindustrie
- Closed Loop: Jokey kooperiert mit der Zentek Gruppe
- Schließung von Materialkreisläufen bei gleichzeitiger Erhöhung der Transparenz
- RAL Gütegemeinschaft Rezyklate
- KeepIn / WWF: Gemeinsam mit KeepIn für optimierte Mehrweglösungen
- KeepIn: Spezialisten für nachhaltige Mehrwegverpackungen
Konformitätserklärung
Ab dem 12. August 2026 muss der jeweilige Erzeuger für jede Verpackungsart eine schriftliche Konformitätserklärung ausstellen, und diese zusammen mit der jeweiligen technischen Dokumentation aufbewahren und auf begründetesn Verlangen die Konformitätserklärung einer nationalen Behörde einer nationale Behörde aushändigen. Eine solche Konformitätserklärung gibt es bisher z. B. für Lebensmittelverpackungen. Zukünftig gelten sie für sämtliche Verpackungen und sollen die »Übereinstimmung der Verpackung eines Produkts« (siehe Erwägungsgrund 110) mit den Anforderungen der Artikel. 5 bis 12 nachweisen.
Kontakt PPWR-Service
Jokey möchte Sie gerne bei der Umsetzung der PPWR begleiten. Wir unterstützen Sie mit allen wichtigen Antworten auf Ihre Fragen. Sprechen Sie einfach unser Vertriebsteam an oder nutzen Sie unseren exklusiven E-Mail-Kontakt:
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