Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten EUDR (EU-Deforestation Regulation) ist seit 29.06.2023 in Kraft (Regulation (EU) 2023/1115).
Sie verbietet den Handel von Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung oder die illegale Vertreibung der lokalen Bevölkerung in Verbindung stehen. Die Ware muss zudem in Einklang mit den Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt worden sein, darunter Umwelt-, Menschen- und Arbeitsrechte. Betroffen sind Import und Export dieser Erzeugnisse und deren Produkte innerhalb des EU-Marktes. Damit wird der Handel von legalen und entwaldungsfreien Rohstoffen und Produkten gefördert.
Unsere Beschaffungsabteilung bereitet derzeit die Umsetzung aller mit der EUDR verbundenen Verpflichtungen vor. Hierzu stehen wir bereits im intensiven Austausch mit unseren Lieferanten. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.