Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) – Anwendungsbeginn auf Ende 2025 verschoben

Die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten EUDR (EU Deforestation Regulation) ist seit 29.06.2023 in Kraft (Regulation (EU) 2023/1115). Im Oktober hatte die EU-Kommission aufgrund der Forderung globaler Partner nach mehr Vorbereitungszeit vorgeschlagen, die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu verschieben. Diesem Vorschlag sowie kleineren Änderungen haben EU-Parlament und -Kommission im Dezember formal zugestimmt. Demnach müssen große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 den neuen Sorgfaltspflichten nachkommen.

Ein Mann umklammert einen grünen Baum

Die EUDR verbietet den Handel von Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung oder der illegalen Vertreibung der lokalen Bevölkerung in Verbindung stehen. Die Ware muss zudem in Einklang mit den Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt worden sein, darunter Umwelt-, Menschen- und Arbeitsrechte. Betroffen sind Import und Export dieser Erzeugnisse und deren Produkte innerhalb des EU-Marktes. Damit wird der Handel von legalen und entwaldungsfreien Rohstoffen und Produkten gefördert.

Unsere Beschaffungsabteilung bereitet derzeit die Umsetzung aller mit der EUDR verbundenen Verpflichtungen vor. Hierzu stehen wir bereits im intensiven Austausch mit unseren Lieferanten. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

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Michael Schmitz
Nachhaltigkeitsbeauftragter