Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) – Anwendungsbeginn auf Ende 2025 verschoben

Die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten EUDR (EU Deforestation Regulation) ist seit 29.06.2023 in Kraft (Regulation (EU) 2023/1115). Im Dezember 2024 hatten EU-Parlament und -Kommission zugestimmt die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu verschieben. Im Juli 2025 hat das EU-Parlament die EU-Kommission zu Anpassungen des Länder-Benchmarkings aufgefordert. Demnach müssen große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 den neuen Sorgfaltspflichten nachkommen.

Ein Mann umklammert einen grünen Baum

Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Entwaldung sind Anliegen von elementarer und globaler Bedeutung. Die EUDR soll dazu sicherstellen, dass auf dem EU-Markt ausschließlich relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse gemäß Artikel 1 und Anhang 1 (u. a. Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk) und daraus hergestellte Produkte verkauft werden, die auf Flächen produziert werden, die nicht entwaldet wurden.

Entwaldung umfasst die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese Rohstoffe oder Erzeugnisse dürfen also auf dem EU Markt nur noch in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, die einschlägigen Rechtsvorschriften der Erzeugerländer einhalten und für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt (Artikel 3 EUDR).

Unsere Beschaffungsabteilung bereitet derzeit die Umsetzung aller mit der EUDR verbundenen Verpflichtungen vor. Hierzu stehen wir bereits im intensiven Austausch mit unseren Lieferanten. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

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Michael Schmitz
Nachhaltigkeitsbeauftragter