Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) – EU-Kommission will Umsetzungsfrist verlängern
Die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten EUDR (EU Deforestation Regulation) ist seit 29.06.2023 in Kraft (Regulation (EU) 2023/1115). Am 02.10.2024 hat die Kommission eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um 12 Monate vorgeschlagen, die nun noch vom Europäischen Parlament und Rat gebilligt werden muss.
Die EUDR verbietet den Handel von Rohstoffen und Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung oder die illegale Vertreibung der lokalen Bevölkerung in Verbindung stehen. Die Ware muss zudem in Einklang mit den Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt worden sein, darunter Umwelt-, Menschen- und Arbeitsrechte. Betroffen sind Import und Export dieser Erzeugnisse und deren Produkte innerhalb des EU-Marktes. Damit wird der Handel von legalen und entwaldungsfreien Rohstoffen und Produkten gefördert.
Unsere Beschaffungsabteilung bereitet derzeit die Umsetzung aller mit der EUDR verbundenen Verpflichtungen vor. Hierzu stehen wir bereits im intensiven Austausch mit unseren Lieferanten. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
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