
Packaging and Packaging Waste Regulations (PPWR)
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu verringern. Demnach müssen bis 2030 unter anderem alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in den Warenverkehr eingebracht werden, recycelbar sein. Unternehmen müssen das Design und die Materialnutzung ihrer Verpackungen anpassen, um das Recycling und die Wiederverwendung zu steigern.

Die EU-Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, und damit am 12. Februar 2025, in Kraft und erlangt Gültigkeit ab dem 12. August 2026.
Das Gesetz ist in den verschiedenen Amtssprachen unter dem folgenden Link zu finden.
Viele Fragen, die sich aus der Verordnung ergeben, können derzeitig noch nicht final beantworten werden. Hierzu werden zunächst in einem u.U. mehrjährigen Prozess sogenannte delegierte Rechtsakte und Implementierungsakte erforderlich, die die weiteren Details der betroffenen Artikel der Verordnung für alle EU-Mitgliedsstaaten und Stakeholder definieren und festlegen. Diese Entwicklungen verfolgen wir detailliert und tauschen uns mit einem breit gefächerten Netzwerk dazu laufend aus.
Im Rahmen des Green Deals der EU ist die PPWR ein wichtiger Meilenstein für den auch von Jokey verfolgten Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe und einer klaren CO2-Roadmap. Das Jokey Eco Concept 4.0 mit seinen 4 Säulen setzt bereits seit Jahren insbesondere auf Produkt- und Ressourcenebene auf recycelbare, kreislauffähige Verpackungen aus Sekundärrohstoffen. Im Hinblick auf die Anforderungen der PPWR sind wir damit bereits gut aufgestellt.
Unser PPWR-Service für Sie:
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung rund um die Packaging and Packaging Waste Regulation?
Gerne können Sie unseren Infoservice unter PPWR@jokey.com kontaktieren.
