Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das LkSG verpflichtet deutsche Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu achten. Die Verantwortung erstreckt sich über den gesamten Geschäftsbereich und alle Zulieferer. Es trat am 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden im Inland in Kraft, seit 1. Januar 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden im Inland.
Zum Erhalt weiterführender Informationen folgen Sie dem Link. Die Jokey Group beschäftigt ca. 800 Mitarbeitende in Deutschland und fällt somit selbst nicht in den Anwendungsbereich des LkSG. Eine ausführlichere Erklärung finden Sie hier.