EU-Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie
Am 3. Juli 2021 sind durch die Novelle des Verpackungsgesetzes in Deutschland die Vorgaben der EU-Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie (EWKRL) für bestimmte Take-away-Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff in Kraft getreten, unter anderem zu Mehrwegalternativen.
Die betroffenen Einwegkunststoffprodukte dürfen seitdem nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Weiterhin besteht Unsicherheit darüber, welche Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff von den Vorgaben erfasst werden. Dazu tragen auch zum Teil unklare Formulierungen in den Leitlinien der EU-Kommission bei, die den Anwendungsbereich betreffen.
Aus diesem Grund können wir die häufige Frage unserer Kunden zu den für die jeweilige Verpackung eingesetzten Rohstoffe nicht pauschal beantworten. Wir bemühen uns jedoch, offene Kundenanfragen in Zusammenarbeit mit Sachverständigen schnellstmöglich zu klären. Einen Leitfaden zur Einordnung von Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen, mit Blick auf das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), im rechtlichen Sinn finden Sie hier.